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Gestaltungsplan "Unterdorf-Güterstrasse" in Neuenhof

  • 20. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Für das rund 1.1 ha grosse Gebiet im historischen Dorfkern zwischen der Kantonsstrasse K 274 (Zürcherstrasse) und der Güterstrasse durften wir das Richtprojekt der 5 Architekten AG, Wettingen, begleiten und den Gestaltungsplan ausarbeiten. Zu den zentralen Herausforderungen zählten die städtebauliche Setzung der Gebäude, die sensible Lage im Dorfkern sowie die Berücksichtigung der nordöstlich gelegenen denkmalgeschützten Kirche, die die Gestaltung der Bauten entlang der Zürcherstrasse wesentlich prägte.


Zudem waren die Lärmsituation und eine zweckmässige Etappierung von Erschliessung und Bebauung zu berücksichtigen, zumal die Grundeigentümer unterschiedliche Bauabsichten verfolgen.

 

Strassenlärmbeurteilung mit CadnaA als Grundlage für die Arealentwicklung


Gestaltungsplan "Unterdorf-Güterstrasse" in Neuenhof mit farblich dargestellten Nutzungsbereichen, Gebäuden und Parzellen.

Da sich das Areal im Einflussbereich der Kantonsstrasse K274 (Zürcherstrasse) befindet, wurden wir im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens beauftragt, die Lärmsituation infolge des Strassenlärms zu beurteilen und die Grundlagen für die Entwicklung des Richtprojekts sowie für die Festlegungen im Gestaltungsplan zu schaffen. Auf dieser Grundlage wurde bei der Ausarbeitung des Richtprojekts besonderes Augenmerk auf die Gebäudegrundrisse gelegt. Entlang der Kantonsstrasse wurden deshalb schmale Baukörper vorgesehen, die ein durchgängiges Wohnen ermöglichen.



Da die Anforderungen des Lärmschutzes bei der Wohnungsgestaltung konsequent berücksichtigt wurden, konnten über dem Immissionsgrenzwert belastete Zweitfenster im Sinne von Ausnahmen gemäss Art. 30 LSV zugelassen und die entsprechenden Vorgaben in den Sondernutzungsbestimmungen verankert werden.


 
 
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