Bestellung: Beglaubigung
Privat erstellte Pläne, insbesondere Architektenpläne, werden beglaubigt, sofern Inhalt und Darstellung mit der amtlichen Vermessung überein stimmt. Die Darstellung richtet sich grundsätzlich nach den
Vorschriften für den Plan für das Grundbuch. Für Dienstbarkeitspläne gilt die Weisung Anforderung an Dienstbarkeitspläne.
Im speziellen ist auf folgende Punkte zu achten:
- Grenz- und Situationslinien müssen unterscheidbar sein
- Die Grenzzeichen sind korrekt darzustellen
- Stricharten (ausgezogen, gestrichelt, punktiert) sind zu unterscheiden
- Korrekter und gängiger Massstab (1:500 / 1:1000)
- Die Plangrundlagen müssen aktuell sein
- Grundstücksnummern sind grösser als die restlichen Nummern darzustellen
Pläne, welche den Anforderungen nicht genügen, werden zurück-gewiesen.
Kontakt
Pläne zur Beglaubigung können Sie als PDF per Mail oder in Papierform an folgende Adresse senden:
Flury Ingenieur Geometer AG
Sägestrasse 6a
5600 Lenzburg
Tel.: 058 / 733 33 33
Mail